Sicherheit
Obwohl jedes Mitglied des Vereins für seine Taten und Handlungen selbst verantwortlich ist so legt der Verein doch besonderen Wert auf die Sicherheit während der Vereinstätigkeiten. Hierzu gehört in erster Linie die Definition der erlaubten Trainingsgeräte (Waffen).
Gemäß dem Blankwaffengesetz ist es im Rahmen der sportlichen Betätigung erlaubt, Stahlwaffen ohne Schärfe (d.h. Schlagkante über 3 mm) und spitzen Ausläufern zu benutzen (Schwertspitze abgerundet, keine Dornen oder ähnliches am Gerät). Das Selbe gilt für alle anderen Arten von Schwertern, Äxten, Speeren und ähnlichem.
Die Mindestausrüstung, die vom Verein vorgeschrieben ist, besteht lediglich aus gepolsterten Handschuhen (Eishockey, Lacross). Jedes Mitglied kann selbst entscheiden weitere Sicherheitsausrüstung zu verwenden, jedoch soll der Trainings- und Sicherheitsstandard auf einen Level gebracht werden auf dem keine weitere Protektion notwendig ist.
Wie schon an anderer Stelle erwähnt, ist einer der wichtigsten Sicherheitsaspekte das Verhalten der Trainingsteilnehmer untereinander. Überlegtes Handeln und respektvoller Umgang mit Anderen ist der erste Schritt zur Vermeidung von Verletzungen (siehe auch Trainingsordnung).
AFFT hat, im Gegensatz zu Reenactment-Vereinen, als Sportverein die Möglichkeit auf moderne Schutzausrüstung (Handschuhe, Gelenkschoner, etc.) zurückzugreifen.